Abrechnungsbestimmungen
Der Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops nach GOZ-Nr. 0110 ist bei folgenden Maßnahmen berechnungsfähig:
- GOZ-Pos. 2195: Schraubenaufbau/Glasfaserstift o.Ä.
- GOZ-Pos. 2330: indirekte Überkappung
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Juradent-ID: 2268