Wie berechnet man das Rezementieren eines alio loco gefertigten Provisoriums im Notdienst oder in Vertretung?
Stellungnahme Zahnärztekammer Nordrhein
Die Anfertigung oder Neuanfertigung von Provisorien im Notdienst oder in Vertretung ist in der GOZ 2012 klar geregelt. Hier können die Gebührenziffern 2260, 2270, 5120 und 5140 dem Aufwand entsprechend angesetzt werden (s. RZB 11/2013, S. 595 f.).
Wie aber berechnet man das ...
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Juradent-ID: 3250