Wiedereingliederung einer indirekt hergestellten endgültigen Rekonstruktion am Einzelzahn
Sind an einer wieder einzugliedernden Einlagefüllung, Teilkrone, Veneer oder Krone keine weiteren Reparaturmaßnahmen erforderlich, wird die definitive Wiederbefestigung nach der GOZ-Nr. 2310 berechnet.
Sind dagegen Wiederherstellungsmaßnahmen beispielswe...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 3819