GOZ 2012: 2310

Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Veneers oder einer Krone oder Wiederherstellung einer Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
145 1,0 8.16 €
2,3 18.76 €
3,5 28.54 €

Thema: Wiedereingliederung einer Rekonstruktion

1 Artikel

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Wiedereingliederung einer indirekt hergestellten endgültigen Rekonstruktion am Einzelzahn

Sind an einer wieder einzugliedernden Einlagefüllung, Teilkrone, Veneer oder Krone keine weiteren Reparaturmaßnahmen erforderlich, wird die definitive Wiederbefestigung nach der GOZ-Nr. 2310 berechnet.

Sind dagegen Wiederherstellungsmaßnahmen beispielswe...

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