BayVGH: Die GOZ-Nr. 2197 ist neben der Nr. 6100 abrechenbar und beihilfefähig
Urteil vom 06.06.2016
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 06.06.2016 (Az.: 14 BV 15.527) entschieden, dass bei einer Eingliederung eines Klebebrackets mittels Adhäsivtechnik neben der GOZ-Nr. 6100 auch die Leistung nach GOZ-Nr. 2197 beihilfefähig ist.
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