OLG Köln: Es reicht für eine Begründung nicht aus, eine Fülle von Umständen aufzulisten
Urteil vom 13.03.2015
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 13.03.2015 (Az.: 5 U 110/14) reicht es für eine Begründung im Sinne von § 10 Abs. 3 i. V. m. § 5 Abs. 2 GOZ nicht aus, eine Fülle von Umständen aufzulisten, die vom theoretischen Ansatz her im Allgemeinen einen höheren Ge...
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Juradent-ID: 4038