BZÄK: Die Geb.-Nrn. 3290, 3300, 3310 GOZ - Nebeneinanderberechnung
Stand: September 2023
Verfasser: Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer
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§ 4 Abs. 2 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Der Zahnarzt kann Gebühren nur für selbs...
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Juradent-ID: 3717