Rechtfertigt die Verblendung einer Krone eine Erhöhung des Leistungsfaktors?
In den Abrechnungsbestimmungen zu den Leistungspositionen 2200 bis 2220 bzw. 5000 bis 5040 ist klargestellt, dass Kronen jeder zahntechnischen Ausführung den beschriebenen Voll-, Teil- oder Teleskopkronen zuzuordnen sind. Eine besondere zahntechnische Ausführung von Vollkronen stellen bspw. ke...
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