GOZ 2012: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.

Thema: BEL und BEB im Rahmen einer Privatbehandlung

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Stellungnahmen Kammern / KZV

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Zahnarztinformation der LZK BW

Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW vom 22.03.2006/04.07.2012

Der GOZ-Ausschuss stellt fest, dass ein deutsches zahntechnisches Labor nur bei Regelleistungen für GKV-Versicherte an das geltende Bundeseinheitliche Leistungsver...

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