GOZ 2012: 9010

Implantatinsertion, je Implantat – Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales Implantat, Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität (z. B. Tiefenlehre), ggf. einschließlich Knochenkondensation, Knochenglättung im Bereich des Implantates, Einbringen eines enossalen Implantates einschließlich Verschlussschraube und ggf. Einbringen von Aufbauelementen bei offener Einheilung sowie Wundverschluss

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
1545 1,0 86.89 €
2,3 199.86 €
3,5 304.13 €

Thema: Implantatinsertion

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Rechtsprechung

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LG Paderborn: Einheilzeit von Implantaten im Bereich von 3 bis 6 Monaten sowie mehrfacher Bruch des Provisoriums ist nicht behandlungsfehlerhaft

Urteil vom 27.09.2017

Das Landgericht (LG) Paderborn kommt mit Urteil vom 27.09.2017 (Az.: 4 O 329/16) zum Ergebnis, dass im Rahmen einer Versorgung mit Implantaten der mehrfache Bruch eines Provisoriums sowie eine Einheilzeit von drei bis sechs Monaten kein Mangel der Behandlung darstellt.

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