LG Paderborn: Einheilzeit von Implantaten im Bereich von 3 bis 6 Monaten sowie mehrfacher Bruch des Provisoriums ist nicht behandlungsfehlerhaft
Urteil vom 27.09.2017
Das Landgericht (LG) Paderborn kommt mit Urteil vom 27.09.2017 (Az.: 4 O 329/16) zum Ergebnis, dass im Rahmen einer Versorgung mit Implantaten der mehrfache Bruch eines Provisoriums sowie eine Einheilzeit von drei bis sechs Monaten kein Mangel der Behandlung darstellt.
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