Abnahme der Werkleistung und Gewährleistung
1. Wie lange muss das zahntechnische Labor für eine mangelhafte Arbeit haften?
Die bisherige Gewährleistungsfrist von 6 Monaten wurde auf 2 Jahre (§ 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB) verlängert und beginnt mit der Abnahme des zahntechnischen Produkts durch de...
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