AG Ravensburg: Keine Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nr. 2197 und GOZ-Nrn. 2060 ff.
Urteil vom 28.02.2019
Mit Entscheidung vom 28.02.2019 (Az.: 5 C 60/19) vertritt das Amtsgericht (AG) Ravensburg die Auffassung, dass die Berechnung der GOZ-Nr. 2197 neben den GOZ-Nrn. 2060, 2080, 2100 und 2120 gegen § 4 Abs. 2 GOZ verstoße. Der Klammerzusatz „Konditionieren“ in der Leistungsbeschre...
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Juradent-ID: 4352