Beschluss der LZK BW zu Speicheltests
Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW vom 04.04.1997/17.10.2012:
Speicheltests sind in der GOZ nicht beschrieben. Somit kann der Zahnarzt über § 6 Abs. 2 GOZ auf die geöffneten Bereiche der GOÄ zurückgreifen.
Denkbar sind die unten aufgeführten GOÄ-Pos...
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Juradent-ID: 3093