PKV: Mehrfacher Ansatz der GOZ-Nr. 9000 ist ausgeschlossen
Die von Ihrer Versicherung aufgestellte Behauptung, die GOZ-Nr. 9000 sei bei einer implantologischen Behandlung generell nur einmal je Kiefer berechnungsfähig, ist nicht korrekt.
Bei der Berechnung der GOZ-Nr. 9000 handelt es sich um eine komplexe Leistung, die insbesondere der Diag...
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