BGH: Bedeutung (zahn)ärztlicher Leitlinien bei der Bestimmung des medizinischen Standards
Leitlinien sind keine Richtlinien - (Zahn)Ärzte müssen sich eigenständig fachlich orientieren
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15.04.2014 (Az.: VI ZR 382/12) entschieden, dass bei der Beurteilung von Behandlungsfehlern auf den zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden medizinischen Standard abgestellt werde.
Der Standard gebe Auskunft darüber,
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