LG Frankfurt: Honorarvereinbarungen gehören zur Systematik der GOZ, auch der 7-fache Gebührensatz ist nicht unangemessen
Urteil vom 15.05.2019
Die Grundsätze der allgemeinen Wirtschaftlichkeit halten den Zahnarzt an, den Steigerungssatz sinnvoll einzusetzen und das Honorar für aufwendige Behandlungen dem jeweiligen Aufwand und der Qualität mittels Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 u. 2 GOZ anzupassen.
Dazu führt das
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