Wie kann dem Vorwurf der Doppelhonorierung begegnet werden?
Versicherungen verweigern gelegentlich die Erstattung der Laborleistung „Diagnostisches Modellieren oder Aufwachsen“ (Wax-Up) mit dem Argument, diese Leistung sei mit der GOZ-Nr. 8080 bereits abgegolten (Leistungsbeschreibung), eine zusätzliche Berechnung käme einer Doppelberechnung gleich.
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