GOZ 2012: 5070

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
400 1,0 22.5 €
2,3 51.74 €
3,5 78.74 €

Thema: Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege

2 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 30 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Diese Gebührennummer wird für die Versorgung eines teilbezahnten Kiefers mit einer abnehmbaren oder festsitzenden Brücke (verblendet oder unverblendet) im Zusammenhang mit der Anfertigung von Kronen nach den Nummern 5000 bis 5040 oder Einlagefüllungen als Brückenanker nach Nummer 5010 berechne...

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