GOZ 2012: 2290

Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
180 1,0 10.12 €
2,3 23.28 €
3,5 35.43 €

Thema: Entfernung (Ausgliederung) eines Kfo-Bogens

7 Artikel

Rechtsprechung

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AG Erlangen: Bogenwechsel ist mit der GOZ-Nr. 2290 analog zu berechnen

Urteil vom 05.10.2020

Im Rahmen eines Rechtsstreits hat sich das Amtsgericht (AG) Erlangen unter anderem mit dem Wechsel eines Bogens befasst und mit Urteil vom 05.10.2020 (Az.: 5 C 1350/18) festgestellt, dass der vorgenommene Bogenwechsel ordnungsgemäß über die GOZ-N...

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