AG Celle: Keine Berechnung der GOZ-Nr. 2180 bei der Versorgung mit einem Inlay
Urteil vom 11.11.2014
Werden in der Präparationssitzung zum Ausgleich von besonders tiefen oder unebenen Stellen am Kavitätenboden Unterfüllungen gelegt oder unter sich gehende Kavitätenwände mit Füllungsmaterial ausgeglichen, so stellen diese keine Aufbaufüllungen im Sinne der GOZ-Nr. 2180 dar. Die Leistungslegend...
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Juradent-ID: 4664