VG Würzburg: GOZ-Nr. 2390 nicht neben anderen endodontischen Leistungen
Urteil vom 26.02.2019
Das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg hat mit Urteil vom 26.02.2019 (Az.: W 1 K 18.772) entschieden, dass die GOZ-Nr. 2390 nicht neben weiteren endodentischen Behandlungsmaßnahmen abrechenbar ist.
Es räumt zwar ein, dass die Urteile des VG Stuttgart (v. 31.10.2013 - ...
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Juradent-ID: 4194