OLG Düsseldorf: Vereinbarung von Material-Mehrkosten in der KFO
Urteil vom 30.01.2018
Material- und Laborkosten für „Standardmaterialien“ sind mit den Gebührennummern 6100, 6120, 6410 und 6150 abgegolten. Werden höherwertige Materialien verwendet, können die Mehrkosten dann gesondert berechnet werden, wenn dies vor der Verwendung mit dem Zahlungspflichtigen schriftlich vereinba...
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Juradent-ID: 4085