Hinweise zur Dokumentation von Anästhesieleistungen
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) stellt in seiner Begründung zu den GOZ-Nrn. 0080 bis 0100 unter anderem fest:
„Bei der Ausgliederung der nunmehr gesondert berechnungsfähigen Anästhetika ist nach den Angaben der BZÄK davon auszugehen, dass derzeit je Anäs...
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Juradent-ID: 2562