Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Stand November 2024
Abrechnungsbestimmung
Die Nebeneinanderberechnung der Leistungen nach den Nummern 0050 und 0060 ist in der Rechnung zu begründen.
Allgemeine Bestimmungen der GOZ - Teil A (Auszug)
2. Das bei Leistungen nach diesem Gebührenverze...
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