Versicherung behauptet, es handele sich um keine neu entwickelte Leistung
Das zeitliche Abgrenzungskriterium existiert nicht mehr
Zu Recht weist Ihre Versicherung darauf hin, dass seit dem 1. Januar 2012 eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte existiert.
Dem Argument, mit dieser Gebührenordnung seien alle wissenschaftlichen Fortschritte abgebildet, ist indes zu wiedersprechen. Auch die Annahme, es müsse sich bei ...
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