LG Dresden: Pflicht zur Erstattung von Behandlungskosten, wenn Versicherung „Beweismittel“ verliert
Urteil vom 14.06.2017
Das Landgericht (LG) Dresden hat mit Urteil vom 14.06.2017 (Az.: 8 O 1344/16) entschieden, dass ein Beweismittelverlust (Dokumente, Modelle), den die Versicherung zu verantworten hat, zur Beweislastumkehr führt, so dass im Ergebnis die im Heil- und Kostenplan dokumentierten Be...
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Juradent-ID: 3929