Mustertext - GOZ 4050/4055 neben GOZ 4070/4075
Vorliegend behauptet Ihr Kostenerstatter, die Leistung nach den Geb.-Nrn. 4050, 4055
könne nicht neben der nach den Geb.-Nr. 4070, 4075 GOZ berechnet werden, weil die Entfernung harter und weicher Zahnbeläge „Leistungsziel“ oder auch Bestandteil der parodontalchirurgischen Maßnahmen na...
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Juradent-ID: 2295