OLG München: Abrechnung von Leistungen angestellter Zahnärzte
§ 4 Absatz 2 Satz 1 GOZ enthält die Legaldefinition des Begriffes „eigene Leistungen“. Danach hat der Zahnarzt die betreffenden zahnärztlichen Leistungen höchstpersönlich und eigenhändig zu erbringen. Nicht ausgeschlossen ist dabei, dass die Leistungen unter seiner Aufsicht und fachlichen Anle...
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