Erstattung nach Sachkostenlisten ist nur zulässig, wenn sie Vertragsbestandteil sind
Urteil AG Hamburg: Keine Wirkung auf Altverträge
Die meisten privaten Krankenversicherungen besitzen inzwischen sogenannte Sachkostenlisten, welche zahntechnische Leistungen ihrer Art nach abschließend und ihrer Höhe nach begrenzend beziffern.
Diese dürfen aber nur bei neu abgeschlossenen Verträgen angewendet und nicht sogenannten Al...
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Juradent-ID: 3361