GOZ 2012: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.

Thema: Sachkostenlisten privater Versicherungen

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Erstattung nach Sachkostenlisten ist nur zulässig, wenn sie Vertragsbestandteil sind

Urteil AG Hamburg: Keine Wirkung auf Altverträge

Die meisten privaten Krankenversicherungen besitzen inzwischen sogenannte Sachkostenlisten, welche zahntechnische Leistungen ihrer Art nach abschließend und ihrer Höhe nach begrenzend beziffern.
Diese dürfen aber nur bei neu abgeschlossenen Verträgen angewendet und nicht sogenannten Al...

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