Empfehlung des GOZ-Ausschusses der Landeszahnärztekammer Sachsen
Die Frage der Nebeneinanderberechnung der GOZ-Gebührennummer 1040 neben der BEMA-Nr. 107 wird unterschiedlich interpretiert. Da diese Fragestellung häufig im Praxisalltag auftritt, befasste sich der GOZ-Ausschuss der Landeszahnärztekammer Sachsen mit diesem Thema und erstellte...
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Juradent-ID: 3311