Mustertext - Modellanalyse nach GOZ-Nr. 6010 ist in allen Teilgebieten der Zahnmedizin möglich
Ihre Versicherung verweigert die Erstattung der Gebührenziffer 6010 mit der Argumentation, diese stamme aus dem kieferorthopädischen Teil der Gebührenordnung und könne deshalb nur bei einer kieferorthopädischen Behandlung angesetzt werden.
Bei der Leistung nach GOZ-Nr. 6010 handelt ...
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Juradent-ID: 3008