GOZ 2012: 2410

Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in mehreren Sitzungen

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
392 1,0 22.05 €
2,3 50.71 €
3,5 77.16 €

Thema: Wurzelkanal-Spülungen

2 Artikel

Rechtsprechung

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Steigerungsfaktor von 27,52 für eine Behandlung nach den GOZ-Nrn. 2400 und 2420 kann zulässig sein

Urteil vom 04.09.2015

Das Amtsgericht (AG) Karlsruhe hat am 04.09.2015 (Az.: 6 C 1670/15) entschieden, dass eine zahnärztliche Rechnung, die entsprechend der Vergütungsvereinbarung einen 27,5171-fachen Steigerungssatz der GOZ-Nrn. 2400 und 2420 ausweist, wirksam war und zu bezahlen ist.

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