Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 17 des Beratungsforums
Stand: 01.09.2023
Diese Nummer ist berechnungsfähig für jegliche knochenresektive Maßnahme zur Formung des Prothesenlagers am Alveolarfortsatz, z. B. Exostosen-, Torus- oder Knochenkantenentfernung. Die Maßnahme muss als selbstständige Leistung erfolgen, d. h. sie darf nicht Leistungsinhalt einer anderen chirur...
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Juradent-ID: 2166