VGH BW: Entfernung alten Wurzelmaterials analog berechenbar; intrakanaläre Diagnostik mit der GOZ-Nr. 0110 abgegolten; DVT im Bereich Endodontie nur bei zwei Indikationen
Urteil vom 07.09.2021
In einer Entscheidung am 07.09.2021 (Az.: 2 S 1307/21) hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in zweiter Instanz die Meinung vertreten, dass die Entfernung alten Wurzelfüllmaterials im Rahmen einer Wurzelkanalrevision eine selbstständige, nach § 6 Abs. 1 GOZ an...
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