Positionspapier der BZÄK: Der Steigerungssatz
Stand 20. Juni 2014
§ 15 ZHG
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für zahnärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die zahnärztlichen Leistungen fe...
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Juradent-ID: 3711