AG Erlangen: Die Eingliederung eines Retainers nicht von den GOZ-Nrn. 6030 – 6080 umfasst
Urteil vom 05.10.2020
Mit Urteil vom 05.10.2020 hat das Amtsgericht (AG) Erlangen (Az.: 5 C 1350/18) klargestellt, dass die Honorarleistungen für die Eingliederung eines Lingualretainers nicht mit den GOZ-Ziffern 6030-6080 abgegolten sind, sondern entsprechend den GOZ-Nrn. 6100 und 6140 gesondert a...
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