AG Dortmund bestätigt GOZ 2390 neben GOZ 2360
Das Amtsgericht (AG) Dortmund hat mit Urteil vom 31.08.2015 (Az.: 405 C 3277/14) bestätigt, dass die GOZ 2390 neben der GOZ 2360 berechnungsfähig ist.
Das AG Dortmund verweist dabei zur Begründung auf die „überzeugenden und detaillierten A...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 3484