GOZ 2012: 2320

Wiederherstellung einer Krone, einer Teilkrone, eines Veneers, eines Brückenankers, einer Verblendschale oder einer Verblendung an festsitzendem Zahnersatz, gegebenenfalls einschließlich Wiedereingliederung und Abformung

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
350 1,0 19.68 €
2,3 45.27 €
3,5 68.9 €

Thema: Reparaturmaßnahmen

1 Artikel

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Wiederherstellung an festsitzendem Zahnersatz

Die GOZ-Nr. 2320 wird für die Wiederherstellung defekter indirekt hergestellter Rekonstruktionen an festsitzendem Zahnersatz je Krone/Teilkrone/Veneer/Brückenanker bzw. je Verblendung in Ansatz gebracht. Die Wiederherstellung kann intraoral oder extraoral durchgeführt werden.<...

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