Wiederherstellung an festsitzendem Zahnersatz
Die GOZ-Nr. 2320 wird für die Wiederherstellung defekter indirekt hergestellter Rekonstruktionen an festsitzendem Zahnersatz je Krone/Teilkrone/Veneer/Brückenanker bzw. je Verblendung in Ansatz gebracht. Die Wiederherstellung kann intraoral oder extraoral durchgeführt werden.<...
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Juradent-ID: 3582