GOZ 2012: 2050

Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, einflächig

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
213 1,0 11.98 €
2,3 27.55 €
3,5 41.93 €

Thema: Aufbaufüllungen an Einzelkronen in getrennter Sitzung als Füllungsposition berechnungsfähig

2 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Abgrenzung der Geb.-Nrn. 2050-2120 von der Geb.-Nr. 2180 GOZ, ggf. zzgl. der Geb.-Nr. 2197 GOZ

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer

In der Sitzung, in der der Zahn zur Aufnahme einer Krone präpariert wird, sind die Geb.-Nrn. 2050-2120 GOZ am selben Zahn nicht berechnungsfähig. Wird in vorangegangener Sitzung aus zahnmedizinischer Notwendigkeit der Leistungsinhalt der Geb.-Nrn. 2050-2120 GOZ vollständig erbracht, so sind di...

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