Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 8, Nr. 9, Nr. 10 und Nr. 43 des Beratungsforums
Stand: 01.09.2023
Abrechnungsbestimmung
Die Leistung nach der Nummer 2410 ist für denselben Wurzelkanal nur dann erneut berechnungsfähig, wenn der Wurzelkanal nach der ersten Aufbereitung definitiv versorgt worden ist. Wenn auf Grund anatomischer Besonderheit...
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Juradent-ID: 4635