AG München: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechnungsfähig; Vergütungsanspruch besteht aber nur, wenn im Vorfeld vereinbart
Urteil vom 21.10.2016
Das Amtsgericht (AG) München kommt mit Urteil vom 21.10.2016 (Az.: 242 C 693/15) zu dem Ergebnis, dass die GOZ-Nr. 2197 (adhäsive Befestigung) zwar grundsätzlich neben der GOZ-Nr. 6100 GOZ (Klebebracket) berechnungsfähig ist, ein daraus folgender Vergütungsanspruch besteht nur...
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