GOZ-Nr. 3100 in Verbindung mit GOZ-Nrn. 4090/4100 berechnungsfähig
Die Auffassung Ihres Kostenerstatters, die Berechnung der GOZ-Nr. 3100 sei neben Lappenoperationen nach den GOZ-Nrn. 4090/4100 [unzutreffendes streichen] nicht möglich, da sie integraler Bestandteil der Lappenoperation sei, ist gebührenrechtlich nicht haltba...
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