Privatvereinbarung mit einem GKV-Patienten
Berechnung der GOZ-Nr. 0030?
In Bezug auf die Frage, ob für eine Privatvereinbarung mit dem GKV-Patienten (Vereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 Satz 3 BMV-Z) die GOZ-Nr. 0030 berechnet werden kann, vertritt die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe folgende Auffassung (Stand: 04/2012):
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Juradent-ID: 2711