GOZ 2012: 0030

Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans zur Versorgung nach Befundaufnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
200 1,0 11.25 €
2,3 25.87 €
3,5 39.37 €

Thema: Berechnung der GOZ-Nr. 0030 für Privatvereinbarung mit einem GKV-Patienten?

1 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Privatvereinbarung mit einem GKV-Patienten

Berechnung der GOZ-Nr. 0030?

In Bezug auf die Frage, ob für eine Privatvereinbarung mit dem GKV-Patienten (Vereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 Satz 3 BMV-Z) die GOZ-Nr. 0030 berechnet werden kann, vertritt die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe folgende Auffassung (Stand: 04/2012):

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