Zahn- und sitzungsgleiche Mehrfachberechnung
Wir beziehen uns auf die Stellungnahme Ihrer Versicherung, die feststellt, dass die Leistung nach GOZ-Nr. 2197 nur einmal je Sitzung und Zahn berechnet werden könne, da die Aufzählung der adhäsiv zu befestigenden Teile kumulativ angelegt sei. Der denkbare höhere Aufwand bei adhäsiver Befestigu...
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Juradent-ID: 3301