Die Beihilfe erkennt den 2,5-fachen Faktor für digitale Röntgenaufnahmen nicht an und teilt mit, dass für digitales Röntgen der Zuschlag GOÄ 5298 zu liquidieren sei.
Beihilfefähigkeit auf 215-217 beschränkt
Nur in Ausnahmefällen beihilfefähig
GOZ 407 bis zu einem Steigerungsfaktor von höchstens 1,0 erstattungsfähig
NRW - Runderlass zum zahnärztlichen Gebührenrecht (gekürzte Fassung) Stand 05.11.09
Allgemeine Hinweise