Eine professionelle Zahnreinigung ist lediglich in Höhe der 405 GOZ beihilfefähig
In Beihilfenverodnungen ist geregelt, dass eine professionelle Zahnreinigung lediglich in Höhe einer Zahnsteinentfernung (Ziffer 405 GOZ) beihilfefähig ist. Eine daneben durchgeführte Air-Flow-Behandlung könne nicht zusätzlich beihilfenrechtlich anerkannt werden.<...
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