Beihilfe: Leistungen aus der GOZ

Thema: GOZ 508 neben GOZ 504

3 Artikel

Allgemeine Informationen

zurück
Drucken

GOZ 508 beihilfefähig bei zusätzlichen Retensionsmechanismen

Aufgrund des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 30. Mai 1996 (Aktenzeichen 2 C 10.95) zur Beihilfefähigkeit der GOZ-Position 508 neben der GOZ-Position 504 wird von Beihilfestellen generell behauptet, dass die Position 508 nicht neben der Position 504 berechenbar sei.

Da jed...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden
Drucken