GOZ 507 für Prothesensättel neben GOZ 521 nicht berechnungsfähig
Beihilfestellen vertreten die Auffassung, dass die Ziffer 507 GOZ nach der Leistungsbeschreibung nur für Brückenglieder oder Stege in Anspruch genommen werden kann, mit denen Kronen oder Einlagefüllungen (festsitzender Zahnersatz) verbunden werden sind. Die Ziffer 507 GOZ sei nicht zusätzlich ...
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Juradent-ID: 277