Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.06.2009
Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 4. Senat
Entscheidungsdatum: 11.06.2009
Aktenzeichen: 4 N 109.07
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 44 BG BE, § 5 Abs 1 BhV, § 5 Abs 2 GOZ, § 6 Abs 2 GOZ
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