Auffassung des Landes NRW über die Auslegung einzelner Gebührenziffern
Entsprechend des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.02.1994 hat das Land NRW seine Auffassung durch den Runderlass des Finanzministeriums vom 19.08.1998 (SMBl. NRW Nr. 203204) zum zahnärztlichen Gebührenrecht dargelegt und veröffentlicht, so dass die Beihilfeberechtigten ...
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