Musterbrief für Beihilfepatienten - GOZ 009
Ihre Beihilfestelle ist der Auffassung, die Nr. 009 GOZ könne grundsätzlich nicht je Einstichstelle und nicht erneut für die nachgebende Anästhesie berechnet werden.
Diese Ausführungen beruhen auf einer rein beihilfeinternen Auffassung, die sich weder der Gebührenordnung noch der einsc...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 183