Beihilfe: Leistungen aus der GOZ

Thema: GOZ 009

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Musterbrief für Beihilfepatienten - GOZ 009

Ihre Beihilfestelle ist der Auffassung, die Nr. 009 GOZ könne grundsätzlich nicht je Einstichstelle und nicht erneut für die nachgebende Anästhesie berechnet werden.
Diese Ausführungen beruhen auf einer rein beihilfeinternen Auffassung, die sich weder der Gebührenordnung noch der einsc...

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